Ein guter Tag für Europa

Veröffentlicht am 27.06.2007 in Europa

Der Europäische Rat hat auf dem EU-Gipfel nach zähem Ringen eine erfolgreiche Verständigung über eine Reform der vertraglichen Grundlagen der Europäischen union erreicht. Die deutsche Ratspräsidentschaft hat einen erheblichen Abteil am Gelingen der Verhandlungen.

Nach Ablehnung des europäischen Verfassungsvertrages vor gut zwei jahren in Frankreich und den Niederlanden ist das Bekenntnis der Mitgliedsstaaten zur gemeinsamen Erneuerung der Europäischen Union ein sehr wichtiges Signal des Aufbruchs. Die EU bleibt weltweit das Modell für eine Gesellschaft, die auf Frieden und Wohlstand fußt. Mit einer nach innen und außen voll handlungsfähigen EU werden wir die Globalisierung friedlich und sozial gerecht gestalten.

Viele, aber leider nicht alle Ziele, die Deutschland ursprünglich mit dem europäischen Verfassungsprojekt verbunden hat, konnten erreicht werden.

So ist insbesondere der Verzicht auf das Konzept einer Verfassung für uns ein schmerzliches Zugeständnis. Auch die Tatsache, dass die "doppelte Mehrheit" bei europäischen Mehrheitsentscheidungen nicht schon 2009, sondern erst später in Kraft treten soll, ist für Deutschland ein Kompromiss. Dennoch wird die EU durch den neuen Vertrag langfristig demokratischer und handlungsfähiger.

Die Grundrechte-Charta wird zu einem rechtsverbindlichen Grundlagendokument der EU. Die Bürgerinnen und Bürger können sich zukünftig unmittelbar auf sie berufen. Die Grundrechte-Charta ist Inbegriff einer gemeinsamen europäischen Werteordnung, in deren Mittelpunkt der Mensch und nicht der Markt steht. Mit ihrem umfänglichen Bestand gerade auch sozialer Grundrechte ist sie darüber hinaus ein wichtiger Baustein für ein soziales Europa der Zukunft.

Die europäische Außen- und Sicherheitspolitik wird künftig von einem einzigen Repräsentanten koordiniert. Er wird über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen verfügen, um für Europas Interessen und werte kraftvoll einzutreten. Dabei ist entscheidend, dass er mit allen Kompetenzen eines Außenministers ausgestattet ist, auch wenn er diesen Titel offiziel nicht erhält.

Die Rechte des Europäischen Parlamentes, das die Rolle eines echten europäischen Gesetztgebers hineinwächst, werden deutlich gestärkt.

Die vereinbarten Reformen sind ein zukunftsweisender Kompromiss, der die erweiterte Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten in die Lage versetzt, eine überzeugende Antwort auf die großen Herausforderungen unserer Zeit zu geben.

 

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Roland Schröder | 

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