Auf ihrer Mitgliederversammlung am 19. Februar hat die SPD Falkplatz-Arnimplatz eine Nominierung zur Bundestagskandidatur im Wahlkreis 76 Berlin-Pankow ausgesprochen. Dabei standen mit Leonie Gebers und Klaus Mindrup die beiden Bewerber zur Auswahl, die bei der Mitgliederbefragung die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten und damit den Delegierten der Wahlkreiskonferenz als Kandidaten vorgeschlagen werden. Auf Leonie Gebers entfielen dabei 12 Stimmen, Klaus Mindrup erhielt 14 Stimmen und ist damit von der Abteilung nominiert. Darüber hinaus haben die Mitglieder der SPD Falkplatz-Arnimplatz im Rahmen der Versammlung einen inhaltlichen Antrag diskutiert und einmütig verabschiedet.
Der Antrag 'Lehrkräfte in Integrationskursen angemessen vergüten' fordert dem Titel entsprechend angemessene Arbeits- und Lohnbedingungen für diese Beschäftigtengruppe:
Lehrkräften in Integrationskursen stehen folgende Leistungen zu:
- Mindesthonorar von 23,10 € pro Unterrichtseinheit (45 Min.)
- Honorarfortzahlung im Krankheitsfall
- Honorarfortzahlung im Urlaub
- Übernahme des Arbeitgeberanteils in der Renten- und Pflegeversicherung durch das BAMF
- Enge Kontrolle der Träger bezüglich Einhaltung dieser sozialen Standards
- Scharfe Sanktionen gegen Träger, die diese Standards nicht einhalten
- Angemessene Vergütung der Träger, die sie befähigt diese Standards auch einzuhalten
Die SPD wird diese Forderungen sowohl beim BAMF, als auch beim Innenministerium erheben und darüber hinaus ihren gesellschaftlichen und politischen Einfluss nutzen, um diesen Forderungen Gehör zu verschaffen.
Begründung:
Lehrkräfte in Integrationskursen erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe im Auftrag des Innenministeriums in Verwaltung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Qualität des von ihnen durchgeführten Unterrichts kann aber dauerhaft nur gewährleistet werden, wenn sie attraktive Arbeitsbedingungen vorfinden. Das ist aber zur Zeit nicht der Fall.
Lehrkräfte in Integrationskursen erhalten bisher keine angemessene Vergütung und haben zusätzlich weitere, nicht hinnehmbare soziale Nachteile im Rahmen ihrer Honorartätigkeit:
- Kein Anspruch auf bezahlten Urlaub
- Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Übernahme von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Renten- und Pflegeversicherung
- Kein gesetzlicher Kündigungsschutz
- Hohe Kosten für private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung
- Nicht-Einhaltung des derzeitigen Mindesthonorares von 20,- EUR/UE durch die Träger aufgrund unzureichender Kontrollen und Sanktionen.