Sie müssten es eigentlich besser wissen: Die massiven Bebauungspläne im nördlich der Gleimstraße gelegenen Mauerpark-Erweiterungsgebiet sind allem Anschein nach nicht mit geltendem Recht vereinbar. Möglicherweise würde der Bezirk Mitte dort zu viel Bebauung genehmigen. Bei einem ähnlichen Fall in Charlottenburg-Wilmersdorf hatte das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan für rechtswidrig erklärt.
Bebauungsplan höchstrichterlich gekippt
Konkret geht es um die so genannte Geschossflächenzahl (GFZ). Sie beschreibt das Verhältnis von bebauter Fläche und entstehender Fläche in den Gebäuden. Je größer diese Faktoren, desto größer die GFZ. Für sie gilt eine Obergrenze, die sie nur dann übersteigen darf, wenn „überzeugende städtebauliche Gründe“ vorliegen. Das hat das Oberverwaltungsgericht vor zwei Jahren in einem konkreten Fall klar unterstrichen.
Zu groß geraten ist damals z,B. die „Mercedes-Welt“ am Salzufer in Charlottenburg, ein Ensemble mehrerer Bauten mit bis zu 13 Geschossen, gegen das Anwohner geklagt hatten. Mit Erfolg, denn eben jene „überzeugenden städtebaulichen Gründe“ lagen aus Sicht des Gerichts nicht vor. Der Bezirk hatte sich verplant und eine zu hohe Geschossflächenzahl zugelassen.
Mauerpark: Bebauung kaum rechtssicher
Ähnliches scheint sich auch bei der Bebauung am Mauerpark abzuzeichnen: „Der Eigentümerin würden bis zu 58.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) bei einer GFZ von 1,7 versprochen. Die gesetzliche Obergrenze für die GFZ liegt aber laut Baunutzungsverordnung § 17 für Allgemeine Wohngebiete bei 1,2“, schreibt Klaus Mindrup, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD in der Pankower Bezirksverordnetenversammlung in einem Gastbeitrag für die „Prenzlberger Stimme“.
Und auch hier ist nicht von überzeugenden städtebaulichen Gründen auszugehen, die diese Abweichung nach oben rechtfertigten: „Die sensible Lage des Baugebietes am Mauerpark in einem Freiraumverbund spricht eher dafür, von den Obergrenzen nach unten abzuweichen“, erklärt Mindrup. Eine Abweichung nach oben werde kaum rechtssicher festzusetzen sein.
Zurück zum Kompromiss
Der Bezirk Mitte lässt sich damit auf ein gefährliches Spiel ein, Schadensersatzforderungen durch den privaten Bauherren drohen, wenn „versprochenes“ Baurecht nicht umzusetzen ist. Zwar wird zurzeit eine Änderung der Baunutzungsverordnung durch Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag vorbereitet. Dabei wird es aller Voraussicht nach bei den bisherigen Obergrenzen bleiben, nur die Ausnahmen werden anders geregelt.
Das ist nur eins von diversen Argumenten, das Bauvorhaben zu überdenken und am besten zum alten Kompromiss zurückzukehren – aber es ist eines, das bei den Verantwortlichen sämtliche Alarmglocken klingeln lassen sollte.