Die Diskussion in der SPD über die Vorratsdatenspeicherung wurde neu entfacht: Ein Mitgliederbegehren stellt das Instrument, das einige als wichtiges Mittel der Verbrechensbekämpfung und andere als schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte bewerten, in der gesamten Partei zur Abstimmung. 2011 hatte ein Bundesparteitag für die Vorratsdatenspeicherung votiert.
Vorratsdatenspeicherung?
Gemeint ist hier die Speicherung von Kommunikationsdaten durch alle Unternehmen, welche die jeweilige Infrastruktur anbieten: Telefonieunternehmen, Mobilfunkprovider, Anbieter von Internetzugängen. Gespeichert werden sollen etwa angerufene Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer des Telefonats (gleiches bei Nachrichtendiensten wie SMS), Funkzellen, von denen aus mobil telefoniert wurde, Internetprotokoll-Adressen sowie Dauer und Zeitpunkt bei Internetverbindungen und E-Mail-Adressen, mit denen korrespondiert wurde. Die Daten sollten mindestens sechs Monate und längstens zwei Jahre gespeichert werden.
In Deutschland: Erst eingeführt, dann ausgesetzt
Grundlage für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung unter anderem in Deutschland ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG. Sie wurde bereits im Jahr 2007 von der Großen Koalition umgesetzt und trat zum 1. Januar 2008 in Kraft – nur um knapp zwei Jahre später vom Bundesverfassungsgericht
kassiert zu werden. Karlsruhe stellte hohe Anforderungen an Datensicherheit, Transparenz und Rechtsschutz, die mit der geltenden Vorratsdatenspeichernug nicht erreicht wurden.
Derzeit ist die Speicherung in Deutschland damit ausgesetzt, obwohl die Bundesregierung nach wie vor zur Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet ist. Da aber die EU-Kommission ihrerseits eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt hat (und diese immer wieder aufschiebt), wartet auch die Bundesregierung mit der Novellierung des Gesetzes. Mit der Konsequenz, dass die Kommission im Mai Klage gegen die Bundesrepublik wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie eingereicht hat. Hohe Strafzahlungen können die Folge sein.
Probates Fahndungsinstrument oder schwerer Eingriff in Grundrechte?
Hauptargument für die Vorratsdatenspeicherung ist die Verbrechensbekämpfung. Befürworter der Vorratsdatenspeicherung sehen Verbindungsdaten als wichtiges Fahndungsinstrument. So auch Michael Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Er hält das Instrument Vorratsdatenspeicherung in der Strafverfolgung für unabdingbar: „Wer Vorratsdatenspeicherung kategorisch ablehnt, muss sich darüber klar sein, dass er damit auch akzeptiert, dass schwerste und andauernde Straftaten nicht aufgeklärt werden“,
warnt der Sozialdemokrat in einem Beitrag auf SPD.de.
Kritiker verweisen indes auf Kriminalstatistiken, die
nahe legten, dass die Vorratsdatenspeicherung keine nachweisbare Auswirkung auf die Entwicklung von Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten gehabt habe. Vor allem aber stelle sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger dar, wie auch die Initiatoren des Mitgliederbegehrens
erklären: "Wir glauben, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit den Grundsätzen der Sozialdemokratie vereinbar ist. Aus diesem Grund muss sich die SPD solchen Versuchen entgegensetzen diese Werte zu untergraben“, werben sie um Unterstützung.
Update: Inzwischen hat sich auch Gerold Reichenbach, sozialdemokratischer Bundestagsabgeordneter und dort Mitglied des Innenausschusses gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
Fair und offen diskutieren
Innerhalb der SPD wird die Vorratsdatenspeicherung bis heute kontrovers diskutiert. Fünf SPD-Landesverbände (darunter nicht Berlin) sowie eine Vielzahl an Ortsvereinen, Kreisverbänden, Unterbezirken und Arbeitsgemeinschaften haben sich in Anträgen gegen eine Vorratsdatenspeicherung
ausgesprochen. Auf dem Bundesparteitag 2011 erhielt sie dann eine knappe Mehrheit. Der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel
twitterte im Juni 2012, keine Vorratsdatenspeicherung sei „keine Option“. Fachpolitiker wie der oben erwähnte Michael Hartmann und die Innenminister
Baden-Württembergs und
Nordrhein-Westfalens (beide SPD) sprechen sich für die Speicherung aus.
Auch wenn der Parteitagsbeschluss dem Parteiwillen formal Ausdruck verleiht, ist es gut, der anhaltenden Diskussion Raum zu geben. Das Mitgliederbegehren ist hierfür ein probates Mittel, stellt es doch den Beschluss (wie immer er ausfallen mag) auf eine breite Basis. Vor allem aber scheint es zu fairer und offener Diskussion in der Partei anzuregen. Und davon kann es nie genug geben.
Auch Thema in der SPD Falkplatz-Arnimplatz
Um am Mitgliederbegehren teilzunehmen, muss der unterschriebene Unterstützungsbogen den Initiatoren per Post zugeschickt werden. Den Bogen selbst und alle weiteren Informationen gibt es unter
http://sozis-gegen-vds.de/unterschreiben. Die SPD Falkplatz-Arnimplatz wird das Thema Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich auf ihrer Sitzung am 18. September diskutieren. Dort wird eine Unterstützerliste vorliegen.