Update - Schönhauser Allee sicher überqueren

Veröffentlicht am 25.05.2012 in Verkehr

Regelmäßig überklettern Fußgänger die Begrenzung, die den Mittelstreifen unterhalb des U-Bahn-Viadukts auf der Schönhauser Allee von der Fahrbahn trennt. Die Unfallgefahr ist beträchtlich. Dabei könnte dort eine bauliche Möglichkeit zur sicheren Überquerung der Straße geschaffen werden, wie an anderen Stellen geschehen. Unsere Bezirksverordnete Rona Tietje hat beim Bezirksamt nachgefragt. Die Antwort ist inzwischen eingegangen.

Wenn man von der Bornholmer Straße ausgehend unter dem U-Bahn-Viadukt entlangspaziert – vielleicht auf der Suche nach Schatten – findet man auf Höhe aller Einmündungen in die Allee Aussparungen im trennenden Geländer: Auf Höhe der Kuglerstraße, der Paul-Robeson-Straße und der Rodenbergstraße Diese Aussparungen ermöglichen eine sichere Überquerung der Straße. Ausgerechnet an einer der belebtesten Stellen entlang der Schönhauser gilt das nicht: Auf Höhe der Kopenhagener Straße, wo täglich tausende Menschen den S+U-Bahnhof Schönhauser Allee betreten. Man muss daher auch nicht lange warten, bis man beobachten kann, wie Passanten das Geländer überklettern. Eine erhebliche Gefahrensituation. Zwar gibt es in relativer Nähe Ampelanlagen (Die Fußgängerampel auf der Höhe Dänenstraße / Allee Arcaden und an der Kreuzung Schönhauser Allee (Gleimstraße), die werden aber vermutlich als zu weit entfernt empfunden. AnwohnerInnen wissen zudem, dass die oberste Strebe des Geländers häufig entfernt wird. Das erleichtert zwar das Überklettern, ist aber Vandalismus und wird ebenso häufig repariert. Unsere Bezirksverordnete Rona Tietje, ebenfalls Vorsitzende der SPD-Fraktion in der Pankower Bezirksverordnetenversammlung, hat daher beim Bezirksamt nachgefragt. Die Fragen sowie die Antworten des zuständigen Stadtrats Jens-Holger Kirchner (Die Grünen):
  • Aus welchen Gründen wurde die Errichtung einer Überquerungsmöglichkeit der Schönhauser Allee auf Höhe der Kopenhagener Straße durch Aussparung der Begrenzung unterlassen?

    Mit der Sanierung des U-Bahn-Viaduktes wurden alle zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Fußgängerquerungen mit in die Planungen der BVG aufgenommen und baulich erneuert. Auf die Schaffung weiterer, wie speziell der in Rede stehenden Querungsmöglichkeit von der Kopenhagener Straße aus, wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit (der auf dem Mittelstreifen wartende Fußgänger wird durch die massiven Betriebsbaulichkeiten der BVG verdeckt und wäre z. B. für die Straßenbahn nicht einsehbar) und der hier geringen Entfernungen zu den LSA an der Dänenstraße wie auch an der Gleimstraße verzichtet. Bei dieser Entscheidung der Straßenverkehrsbehörden, wie auch der Polizei, hatte eindeutig die Verkehrssicherheit Vorrang.
  • Wie viele Unfälle mit Personenschäden hat es auf Höhe der Einmündung der Kopenhagener Straße in die Schönhauser Allee gegeben, die auf ein Überklettern der Begrenzung zurückzuführen sind?

    Hierüber führt das Bezirksamt zwar keine Statistik, es sind aber auch keine Personenschäden bekannt geworden.
  • Wie häufig musste die Begrenzung auf Höhe der Kopenhagener Straße bereits infolge von Vandalismus instandgesetzt werden?

    Seit Neuerrichtung der Schutzgitter durch die BVG musste das Bezirksamt an dieser Stelle drei Vandalismusschäden beseitigen.
  • Welche Kosten sind infolge dieser Instandsetzungen bisher entstanden?

    Für die Beseitigung dieser Schäden wurden rd. 500,- € eingesetzt.
  • Welche Kosten entstünden durch eine bauliche Anpassung der Begrenzung zur Schaffung einer Überquerungsmöglichkeit, wie sie auch auf Höhe der Kuglerstraße, der Paul-Robeson-Straße und der Rodenbergstraße besteht?

    Eine Kostenuntersuchung wurde bisher nicht durchgeführt, da (siehe oben) diese Querung verworfen werden musste.
  • Sind dem Bezirksamt weitere Möglichkeiten bekannt, um ein sicheres Überqueren der Schönhauser Allee auf Höhe der Kopenhagener Straße zu gewährleisten?

    Eine verkehrssichere Fußgängerführung in diesem Bereich wäre wegen der sehr problematischen Sichtverhältnisse und der hier sich beschleunigenden Fahrzeuge nur über die Anordnung einer Lichtsignalanlage möglich. Die Anordnung einer derartigen LSA erscheint allerdings durch die direkte Nähe zur vorhergehenden Anlage an der Dänenstraße äußerst unwahrscheinlich und von den Kosten her nicht zu rechtfertigen.
Wir werden das Thema weiter verfolgen.
 

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