„Schuldenbremse“: Guillotine für Föderalismus und gestaltende linke Politik

Veröffentlicht am 27.02.2009 in Finanzen

Nach dem Vorschlag der Föderalismuskommission soll durch eine Grundgesetzänderung den Ländern ab 2020 eine politische Gestaltung durch Kreditfinanzierung gänzlich untersagt werden. Im Gegenzug würden einzelne Länder von 2011 bis 2019 Schuldenhilfen erhalten. Auf Berlin entfielen hiervon 64 Millionen Euro. Allerdings setzt die Gewährung der Hilfen einen vollständigen Abbau der Finanzierungsdefizite bis zum Jahresende 2019 voraus. Der Bund hingegen will sich auch künftig mit 0,35 Prozent des jährlichen Bruttoinlandsprodukts, einem dann immerhin zweistelligen Milliardenbetrag, weiter verschulden dürfen.

Entscheidungen über Jahre vorgeprägt

Was zunächst vernünftig und intuitiv zustimmungsfähig klingt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als beispielloser Akt der Demontage föderaler Strukturen. Zugleich werden ordnungs- und finanzpolitische Entscheidungen über Jahrzehnte hinweg vorgeprägt, ohne dass heutige und vor allem künftige Rahmenbedingungen annähernd berücksichtigt würden. Handelt es sich dabei nicht um einen Vorgang politischer wie verfassungsrechtlicher Unbedachtsamkeit, muss dahinter ein ideologisches Konzept vermutet werden, das auf die Begrenzung staatlicher Handlungsfähigkeit insgesamt zielt und gerade in der gegenwärtigen Situation anachronistisch erscheint. Umso mehr ist dem Vorhaben einer Schuldenbremse entschieden zu widersprechen. Dies gebieten bereits die Berliner Landesinteressen. Hinzutreten verfassungsrechtliche, staatspolitische, generationenbezogene und letztlich ordnungspolitische Erwägungen.

Für Berlin: nur eine Zinshilfe

Blickt man auf die Berliner Situation, erstaunen jene Stimmen, die eine marginale jährliche Zinshilfe von 64 Millionen Euro als großzügige Tilgungshilfe bezeichnen. Denn wer wie wir derzeit 2,5 Milliarden Euro Zinsen zahlt, der tilgt mit 64 Millionen Euro nichts.

Umso mehr wird es in Berlin in den kommenden Jahren hinsichtlich der Schuldenhilfe ein böses Erwachen geben. Sie dürfte nicht nur schlicht versickern in einem chronisch defizitären, weil unterfinanzierten Haushalt. In derselben Zeit (2011- 2020), in der die Bundesländer Bremen und das Saarland jeweils fast 3 Milliarden Euro Finanzierungshilfen zusätzlich erhalten sollen, verliert das Land Berlin weitere über 11 Milliarden Euro Solidarpaktmittel. Dieses Delta erhöht sich ab 2020 um jährlich weitere 2 Milliarden Euro. Dies entspricht etwa einem Drittel der Personalkosten oder etwa 70.000 Vollzeitstellen in Berlin. Wir müssten personell unsere Bezirke etwa 3,5mal abschaffen. Ein „vollständiger Abbau des Finanzierungsdefizits“, wie im Plan der Schuldenbremse postuliert, ist insoweit völlig unrealistisch.

Dann aber wird der Bund, wie sein derzeitiges überzogenes Klagevorgehen mit der gegen uns angestrengten Millionen- Zahlungsklage aufgrund einer kulanteren Praxis bei Kosten der Unterkunft von Hartz IV- Empfängern zeigt, die „Schuldenhilfen“ wieder abschöpfen.

Allenfalls ein Staatsvertrag

Kommen wir aber zu den grundlegenden Erwägungen, die nicht nur aus Berliner Sicht die Ablehnung der Schuldenbremse erfordern. So kann und darf sich das Ergebnis der Föderalismuskommission nicht in der faktischen Abschaffung der bundesstaatlichen Ordnung erschöpfen. Die eigenständige Haushaltswirtschaft samt Kreditfähigkeit der Länder ist Ausdruck und tragende Säule des Bundesstaatsprinzips und damit des deutschen Staatsgefüges insgesamt. Dieses Budgetrecht der Landesparlamente unterliegt der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und kann auch mit 2/3- Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht geändert werden. Allenfalls ein einvernehmlich auszuhandelnder Staatsvertrag zwischen Bund und allen Ländern böte hier eine juristisch gangbare Variante.

Auch kann es nicht sein, dass die heutige Politikergeneration im Bund künftigen Generationen riesige Schuldenberge hinterlässt und gleichzeitig ihr Gewissen dadurch beruhigt, dass die Haushaltsautonomie der Länder faktisch aufgehoben wird. Der Haushaltsgesetzgeber des Jahres 2020 ist nicht weniger demokratisch legitimiert als derjenige des Jahres 2009. Es geht nicht an, dass wir zukünftigen Parlamenten Beschränkungen auferlegen, denen wir selbst nicht unterliegen und die wir selbst entschieden zurückweisen würden.

Eigene Prioritäten setzen können

De facto bedeutet ein Totalverzicht auf Schulden die Unmöglichkeit, nach eigenen Prioritäten mittelfristige Investitions- und Entwicklungsschwerpunkte zu setzen. Die Länder und ihre politischen Vertreter würden zu nachgeordneten Verwaltungsebenen und Empfehlsempfängern degradiert. In Krisenzeiten und zur Umsetzung von Zukunftsprojekten wären sie vollständig auf Dotationen des Bundes angewiesen, womit dieser ihre Gestaltungsfähigkeit überlagern würde. Stattdessen auf Spielräume durch Kürzungspolitiken zu setzen, mag denjenigen erstrebenswert erscheinen, die Staatsquote und Umfang öffentlicher Tätigkeit ohnehin für zu hoch halten. Als Realistisch dürfte sich dieser Weg jedoch nur für die reicheren Länder oder im Fall eines radikalen Abbaus von Sozial- und Bildungsausgaben erweisen. Insofern ist die Schuldenbremse eben nicht nur ein finanz- und haushaltspolitisches Konzept, sondern beinhaltet den gleichsam automatisierten Abbau dezentraler Entscheidungsfreiheit und staatlicher Handlungsmacht.

Aus den benannten Gründen fordern wir den Senat und alle Amts- und Mandatsträger auf Bundes- wie Landesebene auf, der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung keinesfalls zuzustimmen. Vielmehr soll der Senat gegen diese Änderung einen Bund- Länder- Streit führen. Eine sparsame Haushaltspolitik muss wie in der Vergangenheit auch künftig einer demokratisch legitimierten Entscheidung und politischen Dispositionen folgen. Damit wenden wir uns wie bereits in der Vergangenheit ausdrücklich nicht gegen eine sparsame Haushaltswirtschaft und die Rückführung von Verschuldung und Defiziten, sondern nur gegen eine Ideologie, die vorsätzlichen Staatsabbau betreibt.

Kommentar: Alexander Götz (Kreisvorsitzender) und Torsten Schneider (MdA)

 

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