Das Streikrecht für Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen ist nach dem BAG Urteil näher gerückt. Das kann nur ein Anfang sein. Ein Kommentar.
Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen darf das Recht auf Streik nicht grundsätzlich verwehrt werden. Die Kirchen dürfen weiterhin den „dritten Weg“ – die Einigung auf Arbeitsbedingungen und Entgeltregelung in paritätisch besetzten Kommissionen – gehen, müssen hier aber mit den Gewerkschaften kooperieren.
Letzte Instanz: Der Europäische Gerichtshof
Das sozialdemokratische Herz sollte lachen – allein: man wähnt sich nicht im Jahre 2012 in einer pluralistischen Demokratie, sondern kurz nach der Reformation…im Spätmittelalter. Wieder einmal musste den Kirchen ein, für die Mehrheit der Gesellschaft selbstverständliches, Recht mühsam abgerungen werden – wie sooft in den Jahrhunderten zuvor. Und das Ziel ist auch in diesem Falle noch nicht erreicht. Vermutlich wird erst der EuGH in Straßburg endgültig entscheiden.
Der „dritte Weg“ hat Verfassungsrang
Um ein Missverständnis von Vornherein auszuräumen: Der Gang nach Karlsruhe und Straßburg ist das gute Recht der Kirchen. Wie kann es aber sein, dass die beiden großen Kirchen so lange auf die bekannte Weise mit ihren Mitarbeitern umspringen konnten? Grund ist ein Grundgesetzartikel der es in sich hat:
Artikel 140 GG erklärt, dass Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung weiterhin Gültigkeit und damit Verfassungsrang hat. Dort heißt es wiederum, dass die Religionsgemeinschaften sich selber verwalten und ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates vergeben.
Auf diesen Artikel berufen sich die Kirchen immer wieder gerne, wenn wieder einmal ein Aufschrei durch die Presselandschaft geht, weil kirchlicherseits Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten werden. Dumm nur, dass zur Zeit der Weimarer Republik durchaus Streiks in kirchlichen Einrichtungen zugelassen waren. Erst die Nazis haben den Weg für die „Dienstgemeinschaft“ und damit für den Dritten Weg frei gemacht – was Frank Bsirske kürzlich einmal anmerkte. Gut so – denn es wird allzu gern vergessen.
Nun wäre ja alles in schönster Ordnung, wenn wir es tatsächlich auf kirchlicher Arbeitgeberseite mit Leuten zu tun hätten, die in allerchristlichster Nächstenliebe mit ihren Brüdern und Schwestern auf der Arbeitnehmerseite in einer Dienstgemeinschaft selig der Verbreitung des Glaubens huldigten und die Arbeitnehmer stets fromm und demütig eine Wohltat nach der anderen, die ihnen die überfürsorgliche Arbeitgeberseite angedeihen lassen will - angefangen bei völlig überhöhten Löhnen bis zu Arbeitszeiten, die einen kaum noch aus dem Urlaub herauskommen lassen – zurückweisen müssten…im Interesse der Mensch- und Christenheit.
Allein – wen wundert´s? – es ist nicht so.
Kirchliche Arbeitgeber sind Wirtschaftsunternehmen
Kirchliche Arbeitgeber waren, sind und werden immer genauso kühle Rechner sein, wie ihre weltlichen Pendants. Und die verteidigen ihre Pfründe mit allen zu Gebote stehenden Mitteln.
Diakonie und Caritas sind längst knallhart geführte Wirtschaftsunternehmen. Und sie beherrschen die Klaviatur der Kostendrückerei und des Lohndumpings perfekt – Dienstgemeinschaft hin- oder her.
Sei es durch Leiharbeit, Outsourcing, Denunziation von missliebigen Arbeitnehmern, oder schlicht und einfach Rauswurf derselben aus fadenscheinigen Gründen – Kirchens können sehr ruppig agieren, wenn es um die sauer zusammengesteuerten Groschen ihrer Schäfchen, sowie die üppigen Zuwendungen geht, die Vater Staat ihnen ansonsten so angedeihen lässt.
Arbeitnehmerrechte sind keine Frage des Glaubens
Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen - es muss in seiner Gesamtheit auf den Prüfstand! Und das geht nur mit einer Verfassungsänderung.
Da diese aber frühestens – wenn überhaupt – durchzusetzen ist, wenn die Unionsparteien nicht mehr ein Drittel der Sitze in Bundestag und Bundesrat innehaben, müssen wir den Weg der kleinen Schritte gehen.
Das Erfurter Urteil ist einer dieser Schritte – auf einem langen Weg. Wir Sozialdemokraten sollten ihn – egal welchen (Un-)Glaubens wir sind – gemeinsam gehen. Mit Augenmaß für die Belange der Religionsgemeinschaften – aber hart in der Sache der Arbeitnehmerrechte.
Denn Arbeitnehmerrechte sind keine Frage des Glaubens – sondern eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.